Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haus Stallmeister
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für mietweise Überlassung von
Gästezimmer und Appartements zur Beherbergung im Haus Stallmeister.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten,
die Nutzung der überlassenen Gästezimmer und Appartements zu
anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des
Antrags
des Kunden zustande. Eine schriftliche Zimmerbuchungsbestätigung ist nicht erforderlich.
2.
Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Zimmerbuchung, sofern eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
2.
Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist – vor Ort in bar oder binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Aufgelaufene Forderungen
können jederzeit fällig gestellt werden und eine unverzügliche Zahlung kannverlangt
werden. Bei Zahlungsverzug können die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
verlangt werden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe
von € 5,- zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere
Kosten entstanden seien, steht dem Gast frei.
4.
Haus Stallmeister ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
von Haus Stallmeister. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt
nicht bei Verletzung der Verpflichtung von zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten
ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.
Sofern zwischen Haus Stallmeister und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Falls keine anderweitigen
Rücktrittsvereinbarungen getroffen wurden, gilt eine Rücktrittsfrist von drei Wochen
vor dem Anreisedatum. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Haus Stallmeister ausübt.
3.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Haus Stallmeister die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.
Haus Stallmeister steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens
50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 50% für Halbpensions- und 50% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Recht,
gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen
Anspruch gegen Haus Stallmeister herleiten kann. Ansprüche von aus Klausel IV bleiben von
dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann Haus Stallmeister aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung von Haus Stallmeister
1.
Haus Stallmeister haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn Haus Stallmeister die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Haus Stallmeister beruhen, und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
von Haus Stallmeister beruhen.
Einer Pflichtverletzung von Haus Stallmeister steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Haus Stallmeister
auftreten, wird Haus Stallmeister bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet,
Haus Stallmeister rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.
Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes
nachgesandt. Haus Stallmeister bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie,
sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
3.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Überwachungspflicht von Haus Stallmeister besteht nicht. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet Haus Stallmeister nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Etwaige Schäden sind Haus Stallmeister unverzüglich anzuzeigen.
5.
Weckaufträge werden von Haus Stallmeister mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Haus Stallmeister übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch -
gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
VIII. Verlegung
1.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Haus Stallmeister aus irgendwelchen Gründen nicht
die laut Buchung gewünschte Anzahl und Art des Zimmers anbieten kann, behält Haus Stallmeister
sich das Recht vor, den Gast in einem anderen Hotel vergleichbaren Standards in der selben Gegend
unterzubringen. Etwaige, für eine vergleichbare Unterbringung anfallende, zusätzliche und angemessene
Auslagen (nur für die erste Nacht) liegen im Ermessensspielraum von Haus Stallmeister und werden
in der Regel von Haus Stallmeister zugunsten des Kunden übernommen. Die Annahme dieser Verpflichtung
(die keine Entlassung des Gastes aus der Verpflichtung zur Begleichung der an Haus Stallmeister
fälligen
Zahlungen bedeutet) ersetzt jegliche Haftungen und Verpflichtungen, die hiermit ausdrücklich ausgeschlossen sind
IX. Ablehnungsrecht
1.
Haus Stallmeister behält sich das Recht vor, einem Gast den Zugang zum Hotel und eine Unterbringung
zu verweigern, wenn das Management bei Ankunft des Gastes der begründeten Ansicht ist, dass dieser
Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, unangemessen gekleidet ist oder sich bedrohlich,
ausfallend oder anderweitig inakzeptabel verhält
X. Ruhestörung
1.
Haus Stallmeister behält sich das Recht vor, einen Gast aus dem Hotel zu verweisen, wenn dieser die Ruhe
stört, andere Gäste oder das Hotelpersonal verärgert oder beleidigt oder sich inakzeptabel verhält.
2.
Die Allgemeine Ruhezeiten des Haus Stallmeister sind an sieben Tagen in der Woche
von 12:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 08:00 Uhr.
XI. Internetnutzung
1.
Die Nutzung des Internet im Haus Stallmeister ist auf Gefahr des Gastes. Haus Stallmeister haftet nicht
für Schäden an Hard- und Softwar, die durch Nutzung des Internetzugangs entstehen. Schaden der durch
unsachgemäße oder illegale Anwendungen entsteht wird durch den Gast getragen.
2.
Downloads von Filmen, Musik etc. sind nicht erlaubt, da diese die Performance des Netzes für alle Gäste
stark reduziert. Bei nachweisbaren Downloads eines Gastes können Strafzahlungen fällig werden.
3.
Die Nutzung des Internets im Haus Stallmeister ist kostenpflichtig.
XI. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lippstadt.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lippstadt.
4.
Es gilt deutsches Recht.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen
in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
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